(...) Zu-ständig ist deshalb die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht das Bundesministerium der Justiz. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen zu dem Schlichtungsverfahren keine Auskunft geben kann, da es nicht in meinen Zuständigkeitsbereich gehört. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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