(...) Alle Menschen können sich in eigener Sache oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Das Petitionsrecht ist ein Bürger-recht, das allen Menschen zusteht: Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, deutschen Bürgern und Bürgerinnen, Ausländern und Ausländerinnen, Illegalen, Inhaftierten, Geschäftsunfähigen. Auch Vereine und Bürgerinitiativen können Beschwerden beim Petitionsausschuss einreichen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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