Ich habe lediglich auf die Komplexität des von Ihnen vorgeschlagenen Verfahrens samt Ermittlung von Bedürftigkeit im Heimatland verwiesen, nicht auf gesteuerte Integration insgesamt. Das bedeutet explizit NICHT, dass ich gesteuerte Zuwanderung per se ablehne, ganz im Gegenteil!
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Die groß angelegten Anwerbeabkommen Deutschlands mit anderen Staaten in den 1950er und 1960er Jahren erfolgten vor dem Hintergrund des deutschen Wirtschaftswunders und dem damit verbundenen hohen Bedarf an Arbeitskräften insbesondere in der Landwirtschaft, im Bergbau, im Straßenbau und in der Industrie. Mit der 1973 weltweit ausgelösten Ölpreiskrise entschied sich die Bundesregierung den Zuzug weiterer Arbeitskräfte durch einen Anwerbestopp für Menschen aus Nicht-EG-Staaten zu begrenzen, um ein Überangebot an Arbeitskräften zu vermeiden.
Die gesteuerte Zuwanderung qualifizierten Personals ist eines der Instrumente, dem bestehenden Fachkräftemangel zu begegnen.
Das Zustrombegrenzungsgesetz ist eine notwendige Maßnahme, um Migration zu ordnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Sehr geehrter Herr S.,
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben. Wie in meiner letzten Antwort geschildert, halte ich die Abschaffung des Sprachnachweises zur Einreise und die Ermöglichung des Spracherwerbs in Deutschland für absolut sinnvoll - sowohl für die Betroffenen, als auch aus Integrationsgesichtspunkten.