Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Die formale Aussage, ein Asylantrag könne nur in Deutschland gestellt werden, greift zu kurz - entscheidend dürfte eine außenpolitische Folgenabschätzung sein.
Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung