Einen konkreten Zeitplan, wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle aber nicht geben. Dazu ist es zurzeit noch zu früh.
Die Regelung dient der Vorsorge für den Fall, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert und eine verpflichtende Wehrpflicht eingeführt werden müsste. Dann müssen wir wissen, wer verfügbar ist oder sich ggf. längerfristig im Ausland aufhält.
Einen konkreten Zeitplan, wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben.
Um der Relevanz des Themas gerecht zu werden, denke ich, dass wir der Kommission Zeit geben sollten, anstatt starr auf dem selbst anvisierten Zeitpunkt zu bestehen und politisch unausgereifte Vorschläge in den Raum zu werfen.
Bundesbeamten steht mit der Beihilfe und der ergänzenden PKV außerdem schon jetzt ein gut funktionierendes und ausreichend ausdifferenziertes System zur Verfügung. Da die PKV versicherungsrechtlich allen Zugang mindestens zu einem Basistarif ermöglichen muss, steht diese Möglichkeit allen Beamtinnen und Beamten offen.
Die von Ihnen angesprochene Nachzahlung für Bundesbeamte soll so schnell wie möglich kommen, die konkrete Umsetzung dessen ist jedoch sehr komplex und bedarf einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, die zurzeit durch das Bundesministerium des Innern erarbeitet wird.

