Anstatt bei der GKV anzusetzen, wäre es nicht sinnvoll, dass alle Dienstherren in D den Beamten, die GKV-versichert sind, den Arbeitgeberanteil zahlen.
Bisher zahlen die Beamten den vollen GKV-Anteil, von einigen Bundesländern abgesehen, vollständig allein. Deshalb lohnt sich für Beamte ein Verbleib in der GKV nicht.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema der GKV speziell für Beamte. Grundsätzlich steht für Beamtinnen und Beamte mit der Beihilfe und der ergänzenden PKV ein gut funktionierendes und ausreichend ausdifferenziertes System zur Verfügung. Eine überwältigende Mehrheit der Beamten macht von diesem attraktiven Modell auch Gebrauch. Seiner Fürsorgepflicht als Dienstherr kommen Bund und Länder damit nach.
Gleichzeitig gibt es Menschen, die gerne die GKV nutzen würden. Dieser von Ihnen angesprochene parallele Weg der „Pauschalen Beihilfe“ wurde bisher von den Ländern Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dort hat sich bisher nur ein kleiner Teil der berechtigten Beamten für die „Pauschale Beihilfe“ mit hälftiger Finanzierung des GKV-Beitrages durch den Dienstherrn entschieden. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen in diesen Ländern, dass die Administration des parallelen Systems zusätzliche Verwaltungsaufwände und -kosten erzeugt.
In einer Zeit, in der wir Verwaltungsstrukturen vereinfachen und die gesetzlichen Krankenkassen langfristig tragfähig und beitragsstabil ausgestalten wollen, erscheint ein Ausbau von Parallelstrukturen nicht sinnvoll. Auch wäre die Umstellung auf einen pauschalen Beitragszuschuss zunächst mit jährlich steigenden Mehrkosten verbunden, denn der Zuschuss wäre allen diese Option wählenden Beamten jeden Monat zu gewähren, während Beihilfe nur anlassbezogen gezahlt wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster

