Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben geregelt, dass ein Bundespräsident nach einer Amtszeit nur einmal wiedergewählt werden kann, um einen Wechsel in diesem wichtigen Amt zwingend vorzugeben, ohne das dies eine einfache Parlamentsmehrheit abändern kann
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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