Wie stehen Sie zur neuen Genehmigungsfiktion der LBO BW
Sehr geehrter Herr Dr. Fechner,
Nach der neuen LBO Baden-Württemberg findet die Genehmigungsfiktion des Paragraphen 42a LVwVfG auch Anwendung auf die Erteilung von Baugenehmigungen. Dies mag auf den ersten Blick wie eine Bürgerfreundliche Regelung erscheinen, jedoch eröffnet diese Regelung der Errichtung von baurechtswidrigen Bauten, welche niemals eine Baugenehmigung erhalten hätten, Tür und Tor, Falls die Behörde nicht rechtzeitig bearbeitet.
Warum wird zu dieser Regelung gegriffen? Stehen dem Bauherr mit der Untätigkeitsklage und etwaigen Maßnahmen gegen eine faktische Zurückstellung nicht schon genug Mittel zur Verfügung, um gegen eine untätige Baurechtsbehörde tätig zu werden?
Ich sehe hier große Probleme in der Zukunft
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir müssen in Deutschland dringend mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dazu gehört es auch, Bürokratie abzuschaffen, die dem raschen und günstigen Wohnungsbau im Wege stand. Im Bundestag haben wir deshalb mit dem Bau-Turbo zahlreiche Vorschläge, die wir zeitnah beschließen wollen. Baden-Württemberg hat die von Ihnen benannte Genehmigungsfiktion eingeführt. In der Tat ist dies zweischneidig. Einerseits kann dies zu schnellen Baugenehmigungen für den dringend benötigten Wohnungsbau führen. Andererseits sehe auch ich wie Sie die Gefahr, dass etwa wegen Personalnot oder Verwaltungsfehlern Genehmigungen erteilt werden, die dann nicht einfach durch Nachbarklagen angegriffen werden können. Deswegen werden wir uns die Auswirkungen und Entwicklung dieser Vorschrift genau angucken. Lassen Sie uns gern nächstes Jahr einmal dazu telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner