Sehr geehrter Herr Dr. Fechner, ich wollte Sie fragen, warum die Amtszeit des Bundespräsidenten auf 10 Jahre beschränkt ist? Mit freundlichen Grüßen, Samy H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt 5 Jahre mit der Möglichkeit einer unmittelbaren Wiederwahl für nochmals 5 Jahre. Danach sind weitere Amtszeiten möglich, wenn nach den ersten beiden 5 Jahren eine andere Person gewählt wurde. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben geregelt, dass ein Bundespräsident nach einer Amtszeit nur einmal wiedergewählt werden kann, um einen Wechsel in diesem wichtigen Amt zwingend vorzugeben, ohne das dies eine einfache Parlamentsmehrheit abändern kann. Das ist sinnvoll, zumal die Bevölkerung keine direkte Wahlmöglichkeit für das Amt des Bundespräsidenten hat. Deshalb ist es richtig, dass es zwingend spätestens nach 10 Jahren einen Wechsel im höchsten Staatsamt gibt. Das verhindert, dass sich, wie wir es leider bei vielen Autokraten derzeit sehen, Personen zum Dauerherrscher installieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner