
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag verabredet, dass der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes ausgebaut wird
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag verabredet, dass der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes ausgebaut wird
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Wohnraumförderung seit 2021 verdreifacht, für Mietwohnraum und das selbstgenutzte Eigentum.
Es ist tatsächlich bedauerlich, dass die Nachfrage nach Fördermitteln so hoch ist, dass bewilligungsreife Anträge teilweise auf das nächste Haushaltsjahr verschoben werden müssen.
Die Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden für jedes Programmjahr jeweils über einen Zeitraum von fünf Jahren ausfinanziert.
Hier haben wir uns die letzten Haushaltsjahre wiederholt für eine Aufstockung der Mittel eingesetzt, sodass für die Jahre 2025 und 2026 die Rekordsumme von ca. 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt wird