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Johannes Fechner
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Frage von Frank S. •

Warum werden derzeit keine oder wieder nur unzureichende Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung an die Länder ausgereicht?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Fechner,
der Bund reicht wohl derzeit keine Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderungen aus. Jedenfalls fehlen laut der Administeriungsstelle in Baden-Württemberg, der L-Bank, erneut, die Mittelzuweisung des Bundes. Es können derzeit (und schon wieder) keine Bewilliungen für die soziale Wohnraumförderung erteilt werden. Auch von anderen Bundesländern hört man ähnliches. Der Bund scheint die Mittel nicht rechtzeitig den Ländern zur Verfügung zu stellen und darüberhinaus sind diese auch viel zu gering. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Mittel nicht zuverlässig bereit gestellt werden. Es dürfte doch außer Frage stehen, das bezahlbarer Wohnraum ein wichtiges Thema ist, das jetzt wirklich mal mit "Wumms" angegangen werden muss. Diese permante Unsicherheit, ob nun Mittel überhaupt und wenn ja, ob dann in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, lähmen nicht nicht nur den (Wohnraum-) Bausektor, es zerstört ihn auch, und zwar ir­re­pa­ra­bel!

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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist es so, dass die Mittel, welche nach einem Schlüssel über die Länder verteilt werden, zunächst einmal festgeschrieben sind. Ein Aufwuchs kann nur in den Haushaltsverhandlungen ermöglicht werden, welche noch nicht für 2025 (Teil 2)/26 begonnen haben.

Die Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden für jedes Programmjahr jeweils über einen Zeitraum von fünf Jahren ausfinanziert.

Für den sozialen Wohnungsbau hat der Bund den Ländern in den Programmjahren 2020 und 2021 einen Verpflichtungsrahmen von jeweils einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Im Programmjahr 2022 kam zusätzlich eine Milliarde Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau hinzu. Ab dem Programmjahr 2023 sind im Verpflichtungsrahmen für den sozialen Wohnungsbau auch die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen in Höhe von jährlich insgesamt 500 Mio. Euro enthalten. In dem Programmjahr 2023 beträgt der Verpflichtungsrahmen für den sozialen Wohnungsbau damit insgesamt 2,5 Mrd. Euro sowie im Programmjahr 2024 weiter aufwachsend insgesamt 3,15 Mrd. Euro. 

Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund den Ländern in den Programmjahren 2020 bis 2024 Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand: 5. Mai 2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der endgültige Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen Bewilligungszeitraumes abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen zwischen den Ländern berücksichtigt.

Nach der Unterzeichnung durch alle 16 Bundesländer konnten am vorletzten Freitag (16. Mai) die Verwaltungsvereinbarungen für den sozialen Wohnungsbau sowie das Programm Junges Wohnen in Kraft treten. Auch im Programmjahr 2025 stellt der Bund - trotz aktuell vorläufiger Haushaltsführung – den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, um weiter massiv in den Neubau und die Modernisierung von Sozialwohnungen zu investieren. Nach der vorläufigen Finanzplanung belaufen sich die Finanzhilfen des Bundes von 2022 bis 2028 auf 21,65 Milliarden Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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