Portrait von Joachim Herrmann
Antwort 14.02.2023 von Joachim Herrmann CSU

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden.

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Antwort 09.02.2023 von Joachim Herrmann CSU

Ein zentraler Indikator für die Innere Sicherheit ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS).

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Antwort 09.02.2023 von Joachim Herrmann CSU

Kosten des Polizeieinsatzes in Lützerath

Frage von Caspar D. • 05.01.2023
Warum sind Sie gegen ein Böllerverbot?
Portrait von Joachim Herrmann
Antwort 09.02.2023 von Joachim Herrmann CSU

Zugleich würden damit all diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die umsichtig und verantwortungsvoll mit Silvesterfeuerwerk umgehen – und das ist glücklicherweise die große Mehrheit – bestraft!