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Antwort 20.12.2022 von Jakob Blankenburg SPD

Ihre Frage, auf welches Referenzjahr sich die Entlastung bezieht, lässt sich nicht ganz eindeutig beantworten, da der durch die Energieversorgungsunternehmen prognostizierte Jahresverbrauch vom September 2022, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, unterschiedliche Zeiträume umfassen kann. Er kann auch den Vorjahresverbrauch d.h. das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres einbeziehen.

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Antwort 19.12.2022 von Jakob Blankenburg SPD

Das Niedersächsische Kultusministerium arbeitet derzeit an dieser Thematik, sodass ein Gesetz voraussichtlich 2024 zur Umsetzung kommt.

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Antwort 20.01.2023 von Jakob Blankenburg SPD

Da die Steigerung des Gaspreises deutlich höher war als bei anderen Heizmitteln haben wir uns entschieden diesen in etwa auf das Niveau des Ölpreises zu senken.

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Antwort 08.11.2022 von Jakob Blankenburg SPD

Aus dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 02.11.2022 geht daher klar hervor, dass Mieter*innen, die durch die Aufwendung für die Bevorratung anderer Heizmittel finanziell überfordert sind, auch entlastet werden sollen.

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Antwort 05.01.2023 von Jakob Blankenburg SPD

Ich habe mein Studium der Politikwissenschaften mit einem Bachelor abgeschlossen

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Antwort 07.11.2022 von Jakob Blankenburg SPD

Vor Abstimmungen beraten wir uns in Arbeitsgruppen und der Fraktion, um eine gemeinsame Position zu finden und besprechen, wie wir abstimmen werden.