Frage von Thomas K. • 15.02.2025

Antwort ausstehend von Clara-Sophie Groß CDU
im Rahmen der Diskussion zur Legalisierung einer altruistischen, also unentgeltlichen Leihmutterschaft in Deutschland steht für uns als SPD-Bundestagsfraktion das Kindeswohl sowie der wirksame Schutz potenzieller Leihmütter vor wirtschaftlichem Druck und Ausbeutung im Mittelpunkt.
Die deutschen Regelungen zur Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin sind sicher teilweise reformbedürftig.
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland aktuell gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten.