Frage von Thomas K. • 15.02.2025

Antwort ausstehend von Clara-Sophie Groß CDU
im Rahmen der Diskussion zur Legalisierung einer altruistischen, also unentgeltlichen Leihmutterschaft in Deutschland steht für uns als SPD-Bundestagsfraktion das Kindeswohl sowie der wirksame Schutz potenzieller Leihmütter vor wirtschaftlichem Druck und Ausbeutung im Mittelpunkt.
Die deutschen Regelungen zur Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin sind sicher teilweise reformbedürftig.
Das BAföG muss bedarfsdeckend und existenzsichernd sein. Es muss alle erreichen, die nicht von ihrer Familie unterstützt werden können.
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland aktuell gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten.