Bestehen im Einzelfall berechtigte Zweifel an einem tatsächlichen Aufenthalt der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person am angegebenen Wohnort (etwa wegen Postrückläufern, anonymen Anzeigen, Mitteilung durch andere Behörden oder Dritte (Vermieter, Arbeitgeber), fehlende Reaktion auf Schreiben, Nichtteilnahme an vereinbarten Maßnahmen u.a.) stehen den Jobcentern zur Überprüfung der Angaben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

