Das Arbeitszeitgesetz steht einer Notdienstversorgung nicht im Wege. Es bietet bereits Möglichkeiten, den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gestalten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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