Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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