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Hubertus Heil
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Frage von Jannis H. •

Hybride Betriebsversammlung ermöglichen - Gab es diesbezüglich schon Überlegungen im BMAS bzw. Debatten?

Sehr geehrter Herr Heil,

erst vor kurzem stand bei uns im Unternehmen wieder eine Betriebsversammlung an, die in Präsenz stattfinden musste. Nach Nachfrage wurde auf das Betriebsverfassungsgesetz hingewiesen, welches keine hybride Betriebsversammlung zulässt bzw. eine Möglichkeit benennt. Da wir viele Außendienststellen haben oder einige Kollegen und Kolleginnen aufgrund von Kinderbetreuung im Home Office arbeiten, wurde eine hybride Möglichkeit schon häufig gefordert.

Mich hat das Thema seitdem beschäftigt und mich würde es interessieren, ob es diesbezüglich schon Überlegungen bzw. ob es einen Austausch mit Interessensverbänden über die Einführung eines Absatzes im BetrVG gab, der eine hybride Betriebsversammlung ermöglicht.

Meiner Meinung nach, sollte auch die Betriebsversammlung an die digitale Welt angepasst werden, natürlich nur, wenn dies demokratisch im Unternehmen entschieden wurde.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Jannis H.

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Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

In Reaktion auf die durch die Covid-19-Pandemie ausgehenden Gefahren für Teilnehmende größerer Menschenansammlungen, wie etwa Betriebsversammlungen, wurde im § 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine zeitlich befristete Regelung geschaffen, die digitale und hybride Betriebsversammlungen ermöglicht hat. Dadurch ist es uns gelungen, die Durchführung von Betriebsversammlungen auch in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie sicherzustellen. Diese mehrfach verlängerte Regelung ist am 7. April 2023 ausgelaufen.

Die digitale Transformation der Arbeitswelt hat in vielen Branchen zur zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsmethoden- und orte geführt. Diese Transformation birgt Chancen, die wir bereits mit dem Mitte 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz adressiert haben – dort wurde u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit geschaffen. Digitale und hybride Betriebsversammlungen können ein weiteres Element zur Modernisierung der Betriebsverfassung darstellen. Ob und inwieweit digitale bzw. hybride Betriebsversammlungen in einer dauerhaften gesetzlichen Regelung zugelassen werden, wird derzeit anhand der wertvollen Erfahrungen aller Beteiligten aus der Pandemiezeit erörtert, wobei insbesondere die Positionen der Sozialpartner Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

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