Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt. Das ist nicht nur formal richtig. Auch die Studienlage bestätigt, dass sich Arbeitgebende in Deutschland und auf dem europäischen Kontinent an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beteiligen.
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