
Mit dem heutigen Wissen, dass der Krieg länger andauern wird, erweist sich die im Sommer 2022 getroffene Entscheidung, Geflüchteten aus der Ukraine bei Vorliegen entsprechenden Hilfebedürftigkeit auf Basis der EU-Beschlüsse direkt Zugang zum SGB II bzw. SGB XII zu gewähren, als umso richtiger