Warum ist der Grundrentenzuschlag so schwierig zu errechnen und so ungerecht ?
Warum, wenn der Grundrentenzuschlag die Altersarmut etwas mildern soll, wird er z.B. nicht grundsätzlich gezahlt, wenn man die 33 versicherungspflichtigen Jahre erreicht hat ???

Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für ihre Nachricht.
Mit der Grundrente wird die Lebensleistung von Menschen anerkannt, die jahrzehntelang mit einem unterdurchschnittlichen Verdienst gearbeitet und verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Grundrente ist keine allgemeine Mindestrente, sondern ein individuell berechneter Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der von der Vorleistung, also den eingezahlten Beiträgen, abhängig ist. Damit wird erreicht, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Grundrentenzuschlag umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist.
Gleichzeitig soll die Grundrente so zielgenau wie möglich sein und sich am Bedarf ausrichten. Denn es gibt auch finanziell gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die neben der Rente ggf. weitere Einkommen haben. Aus diesem Grund ist ihre Auszahlung nicht bedingungslos, sondern es wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehe bzw. Lebenspartnerinnen und -partnern angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil