Der Grundrentenzuschlag soll zielgenau sein und sich am Bedarf ausrichten. Aus diesem Grund findet einmal jährlich eine Einkommensanrechnung statt, wodurch es zu einer Kürzung oder einem Wegfall des Zuschlags kommen kann.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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