
Betroffene können grundsätzlich erst ab Inkrafttreten des OEG, also seit dem 16. Mai 1976, Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten
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Betroffene können grundsätzlich erst ab Inkrafttreten des OEG, also seit dem 16. Mai 1976, Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten
Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise und zur Stärkung der Einkommen der privaten Haushalte und Unternehmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Allein im Jahr 2022 wurden drei Entlastungspakete geschnürt, die zusammengenommen ein Entlastungsvolumen von mehr als 95 Milliarden Euro hatten.
Zwischen den Sozialversicherungsträgern findet dann nachträglich ein Ausgleich der gezahlten Leistungen statt. Dies soll Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln vermeiden und gewährleisten, dass Leistungen nahtlos und zügig erbracht werden können, auch wenn der eigentlich zuständige Sozialversicherungsträger noch nicht feststehen sollte.
Aktuelle Fortschritte in der technologischen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), verändern unsere Gesellschaft und eröffnen viele neue Einsatzpotentiale in der Arbeitswelt.