Warum wird nach OEG für sexuellen Missbrauch vor 1976 kein Berufs schadensausgleich gewährt sondern erst für sexullen Missbrauch nach 1976 ?

Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist zum 16. Mai 1976 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Recht der Sozialen Entschädigung im SGB XIV geregelt. Betroffene können grundsätzlich erst ab Inkrafttreten des OEG, also seit dem 16. Mai 1976, Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
Ich verstehe, dass das viele als ungerecht empfinden. Stichtagsregelungen sind für die Rechtssicherheit jedoch bedeutsam. Auch das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt ist, zur Regelung bestimmter Sachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 101, 239 <270>).
Zu bedenken ist, dass ohne Stichtagsregelung kein sozialer Fortschritt möglich wäre. Würde jede Neuerung auch für die Vergangenheit gelten, wäre sie oft nicht finanzierbar bzw. verwaltungstechnisch nicht umsetzbar. Dies würde dann dazu führen, dass fortschrittliche Regelungen gar nicht eingeführt würden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB