
(...) Das Infektionsschutzgesetz stellt die grundgesetzliche Ordnung des Föderalismus nicht in Frage, sondern klärt lediglich, welche Kompetenzen zu welchem Zeitpunkt Bund und Länder haben (...)
(...) Das Infektionsschutzgesetz stellt die grundgesetzliche Ordnung des Föderalismus nicht in Frage, sondern klärt lediglich, welche Kompetenzen zu welchem Zeitpunkt Bund und Länder haben (...)
(...) Das Infektionsschutzgesetz stellt die grundgesetzliche Ordnung des Föderalismus nicht in Frage, sondern klärt lediglich, welche Kompetenzen zu welchem Zeitpunkt Bund und Länder haben (...)
(...) Das Infektionsschutzgesetz stellt die grundgesetzliche Ordnung des Föderalismus nicht in Frage, sondern klärt lediglich, welche Kompetenzen zu welchem Zeitpunkt Bund und Länder haben (...)
(...) Abgeordnete sind natürlich grundsätzlich bei jeder Abstimmung, unabhängig vom Abstimmungsgegenstand, immer ihrem Gewissen unterworfen. (...)
(...) der Bundestag wird in dieser Woche keine Änderung des Infektionschutzgesetzes beschließen. (...)
(...) der Bundestag wird in dieser Woche keine Änderung des Infektionschutzgesetzes beschließen. (...)