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Wir werden den § 21 Verpackungsgesetz reformieren und die EU-Verpackungsverordnung praktikabel umsetzen.

Ihre Sorge um Datenschutz ist nachvollziehbar. Nach geltendem Recht müssen aber alle Unternehmen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten und dürfen personenbezogene Daten nur zweckgebunden verarbeiten.

Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden.

Die Müllentsorgung fällt in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Entsorgungsbetriebe.

Die Kommunen sollten die Kapazitäten der Restmülltonnen anpassen und gleichzeitig die Wertstoff- und Biotonnen ausbauen. Es braucht mehr Aufklärung und Beratung zur richtigen Mülltrennung. Die Einnahmen aus Recycling sollten für niedrigere Müllgebühren und bessere Entsorgungsinfrastruktur genutzt werden.