Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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