Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 13.02.2024

An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt:

Hakan Demir
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SPD
• 13.02.2024

Sollte eine Person also berechtigt sein, neben der deutschen Staatsangehörigkeit zwei weitere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, wäre von deutsche Seite auch das erlaubt.

Hakan Demir
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SPD
• 07.03.2024

Ja, auch für Personen aus Belarus gibt es die Möglichkeit, ein Passersatzdokument ausgestellt zu bekommen.

Hakan Demir
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SPD
• 13.02.2024

Einbürgerungen von Studierenden sind durch das Gesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur dann, wenn die Person sich mit einem Studierenden-Visum in Deutschland aufhält.

Hakan Demir
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SPD
• 13.02.2024

Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.

Hakan Demir
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SPD
• 13.02.2024

Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.

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