Hakan Demir
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SPD
• 26.03.2024

Wie im Gesetz festgehalten, tritt dies drei Monate nach (der heutigen) Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird entsprechend der 26./27. Juni 2024 sein.

Hakan Demir
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SPD
• 26.03.2024

Wenn Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten, müssen Sie bitte Kontakt zum Konsulat Ihres Heimatlandes aufnehmen. Deutsche Behörden sind nur für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig.

Hakan Demir
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SPD
• 26.03.2024

Wenn Sie aber Arbeit aufnehmen und keine Sozialleistungen mehr beziehen, können Sie sich einbürgern lassen. Dass muss aus Ihren Einbürgerungsunterlagen ersichtlich hervorgehen.

Hakan Demir
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SPD
• 26.03.2024

Damit tritt die Reform - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.

Hakan Demir
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SPD
• 26.03.2024

Nachdem die Staatsangehörigkeitsreform von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, wurden die Änderungen - wie bei jedem Gesetz - eingearbeitet und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Hakan Demir
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SPD
• 26.03.2024

Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 22. März vom Bundespräsidenten unterschrieben. Heute wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet [...]

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