Hakan Demir
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Frage von Behzad S. •

Das neue Einbürgerung - wird rechtmäßige berufliche 3-jährige Ausbildungszeit vollständig für den Aufenthalt angerechnet? ( lautet neuem Gesetz)

Sehr geehrte Herr Demir,

wird rechtmäßige berufliche 3-jährige Ausbildungszeit vollständig für den Aufenthalt angerechnet? ( lautet neuem Gesetz)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Behzad S.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

An den für die Einbürgerung anrechenbaren Aufenthaltszeiten wurde mit dem neuen Gesetz nichts geändert. Es ist weiterhin so, dass rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalte angerechnet werden. Entscheidend ist dabei der Aufenthaltstitel, nicht die Tätigkeit. Ausbildungszeiten mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem Aufenthaltstitel zur beruflichen Ausbildung (16a Aufenthaltsgesetz) werden also angerechnet, Ausbildungszeiten im Rahmen einer Duldung dagegen nicht.

Für die Zukunft gibt es hier aber eine wichtige Änderung: die bisherige Ausbildungsduldung kann in Zukunft als Aufenthaltstitel ausgestaltet sein, sodass geduldeten Menschen, die in Deutschland über eine Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung Fuß fassen, in Zukunft auch der Weg zur Einbürgerung erleichtert ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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