Was halten Sie von einem verpflichtenden Rentensplitting für Ehepaare, bringt es neue Ungerechtigkeiten oder soziale Schieflagen mit sich?
Sehr geehrter Herr Demir,
zur Debatte steht ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare. Angeblich soll die häufig schlechter verdienende Ehefrau davon profitieren. Was aber, wenn diese besagte Ehefrau 10 Jahre jünger ist als der Ehemann, erst mit 42 Jahren heiratet, und dann zwar aufgrund des Altersunterschiedes innerhalb der Ehe mehr Rentenpunkte sammelt, weil sie ja 10 Jahre länger arbeitet. Aber insgesamt eine geringere Rente als der ältere Ehemann beziehen wird. Dann müsste sie nach aktueller Lage des Rentensplittings Rentenpunkte an ihren Ehemann abgeben, obwohl er insgesamt eine viel bessere Rente bekommt. Die Rente der Ehefrau würde noch schlechter werden als eh schon, nur weil sie innerhalb der Ehe noch 25 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat und der Mann nur noch maximal 16 Jahre aufgrund des Altersunterschiedes. Ich hoffe, dass solche Lebensrealitäten in der Rentensplitting Debatte berücksichtigt werden, sonst würde die Ehe für jüngere Ehefrauen ein finanzielles Risiko.
Sehr geehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Fallkonstellation wirft ja die Frage auf, ob sich der Ausgleich an den Rentenpunkten, nach Arbeitseinkommen während der Ehe oder nach der späteren Rente (also auch unter Berücksichtigung von vor der Ehe erworbenen Ansprüchen) ergeben sollte. Es stellt sich auch die Frage, ob überhaupt ein Rentensplitting verpflichtend vorgeschrieben sein sollte.
Derartige Fragen von Rentensplitting und Hinterbliebenenversorgung werden in der anstehenden Reform – anders als zwischendurch medial berichtet - noch nicht umsetzbar sein. Die Rentenkommission sagt dazu selbst „Eine Reform der Hinterbliebenenversorgung ist komplex und muss auf ihre Wirkungen hin sorgfältig geprüft werden. Die Kommission konnte dies in der ihr zur Verfügung stehenden knappen Zeit nicht leisten. Die Kommission schlägt vor, zeitnah einen Prozess aufzusetzen, der unterschiedliche Reformoptionen prüft.“
Für die weitere Debatte bin ich Ihnen für Ihr eindrückliches Beispiel dankbar.
Außerdem ist klar: jede Regelung, die die Rechte zwischen Ehepartner:innen neu regelt, sollte sich nur auf zukünftige Ehen beziehen. Auch da müssen aber auch genau solche Konstellationen, wie von Ihnen geschildert, berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

