Frage von Ahmadi J. • 01.04.2024
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse