Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen
Frage von Ahmadi J. • 01.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 10.04.2024
Frage von Seban F. • 01.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.04.2024
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Frage von Sibel T. • 31.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 10.04.2024
Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.
Frage von Zahra B. • 30.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.04.2024
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Frage von Lois C. • 29.03.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Frage von Calum C. • 29.03.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD