Frage von Serdar O. • 21.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.03.2024
Damit tritt sie - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.
Damit tritt sie - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.
Bei jedem Gesetz wird individuell festgelegt, wann es in Kraft tritt. Manchmal ist es ein konkretes Datum, manchmal ein Zeitraum nach Verkündung.
Der Bezug der Berufsausbildungsbeihilfe sollte einer Einbürgerung entsprechend nicht im Wege stehen.
Heute wurde die Reform im Bundesgesetzblatt verkündet: