Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
Nach ihrer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Jede Einrichtung, die sich dem anschließt, trägt einen Beitrag zu mehr Inklusion und Akzeptanz bei.
Bekannterweise kommt diese Idee vom Bundeskanzler Friedrich Merz und stößt bei der SPD auf Abneigung.
An Inklusion kann nicht gespart werden, es bedarf mehr davon. Dafür setzen wir uns in den anstehenden Haushaltsverhandlungen ein.
Der Beschluss des Koalitionsausschusses, in dem unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“ erwähnt wird, ist noch kein Gesetz.

