Antwort 16.01.2026 von Hakan Demir SPD
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.

©Max Neudert
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.
Hier hat die SPD sich in der letzten Staatsangehörigkeitsreform dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können.