Hat die alleinerziehende Mutter eine Ausnahme
Heute habe ich den Ablehnungsbescheid für meinen Einbürgerungsantrag erhalten. Ich habe eine Frist von einem Monat, um Widerspruch einzulegen.
In dem Bescheid wurden zwei Gründe für die Ablehnung genannt:
1. Ich habe vor dem zehnten Monat Leistungen vom Jobcenter erhalten.
2. Mein Studienfortschritt sei nicht ausreichend und es wurde angegeben, dass ich Vollzeit arbeiten müsste.
Mein aktueller Zustand ist folgender:
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei eingebürgerten Kindern.
Ich studiere Soziale Arbeit im fünften Semester im Vollzeitstudium (Vollzeit).
Meine aktuellen Einkünfte setzen sich wie folgt zusammen:
BAföG: 1250 €
Unterhalt: 390 €
Kindergeld: 500 €
Minijob: 520 € seit dem zehnten Monat
Ich bekomme derzeit keine Leistungen vom Jobcenter .
Die früheren Leistungen (500 € vom Jobcenter) waren nur vorübergehend, in einer Übergangsphase vor Beginn meiner Minijob-Tätigkeit,

