Hakan Demir
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Frage von Ahmad D. •

Einbürgerung trotz Bürgergeld - Ist die Einbürgerung mir noch möglich?

Sehr geehrter Herr Demir,

Guten Morgen

Ist die Einbürgerung mir noch möglich?

Als Syrer hatte ich den Antrag anfangs 2024 gestellt, dort war ich vom Bafög beziehen.

April 25 Bafög stopp wegen nicht bestanden Prüfung.

Wir sind kleine Familie mit 2 Kindern 3.5 Jahre und neugeboren 20 tagen.

Leider seit April bemühte mich die stelle als Bauingenieur zu bekommen aber leider nicht geklappt.

Habe Ich Kredit vom Mastercard erhalten um mich nicht als arbeitslos anzumelden, aber jetzt sieht aus erschöpft sollte ich unbedingt mich anzumelden.

Steht uns die mögliche Chance einzubürgern wären?

Obwohl alle absagen habe ich dokumentiert.

Für vergangene Zeit war ich seelisch krank ( bis jetzt) und erhielt im 2021 von Jobcenter ärztliche Stellungnahme als nicht arbeiten konnte . aber trotzdem ich suche nach einer stelle.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. 

Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden. Bei der Anspruchseinbürgerung ist es seit der letzten Reform des Gesetzes so, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss (außer für Angehörige der Gastarbeiter:innen-Generation oder für sogenannten Aufstocker:innen, also in Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns trotzdem Bürgergeld beziehen). 

Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung. Hier hat die SPD sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dazu gehören neben Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen oder Studierenden explizit auch Menschen, die ihren Lebensunterhalt wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht decken können. Auch seelische Krankheiten sind hier gemeint. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses, in der der Gesetzgeber ausgeführt hat, für wen die Regelung insbesondere genutzt werden soll: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf) Denn es ist aus meiner Sicht richtig, dass auch Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllen und nur aktuell ihren Lebensunterhalt aus guten Gründen nicht decken können (z.B. krankheitsbedingt), eingebürgert werden können, um gleichberechtigt in unserem Land leben zu können. 

Dies könnte für Sie also eine Möglichkeit sein. 

Man muss allerdings dazu sagen, dass es sich eben um eine Ermessensentscheidung handelt. Die Behörde muss der Überzeugung sein, dass Sie "alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern". Einen Anspruch und eine deutlich höhere Chance auf Einbürgerung erhalten Sie, wenn es Ihnen doch gelingen sollte, wieder berufstätig zu sein. 

Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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