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Frage von Annegret H. •

1,5 Jahre für fehlende Tickets? § 265a StGB bestraft das Fahren ohne Ticket mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Schaffen Sie ihn ab?

Sehr geehrter Herr Demir,

laut https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2021/12/fahren-ohne-fahrschein/ und

https://freiheitsfonds.de/

werden Menschen inhaftiert, die ohne Fahrschein im Nahverkehr gefahren sind.

Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis – auch Menschen, die kein Geld haben, um sich ein Ticket zu kaufen.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist für den Staat ziemlich teuer. Ein Hafttag kostete die Steuerzahler in 2019 je nach Bundesland zwischen 98 und 188 Euro pro Tag. Wir schreiben bald das Jahr 2026 und müssen von signifikanter Teuerung ausgehen.

Mit all den Sparmassnahmen an Bildung, Kultur und Sozialem, usw meinen Sie nicht, dass die Abschaffung § 265a StGB aus der Ära des Nationalsozialismus überfällig ist ?

Mit freundlichen Grüßen

Annegret H.

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