Hakan Demir
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Frage von Simon S. •

Unterstützen Sie das von führenden KI-Forschern unterzeichnete Superintelligence Statement, das die Entwicklung von Superintelligenz stoppen will?

Das Superintelligence Statement (superintelligence-statement.org) fordert einen Stopp der Entwicklung von künstlicher Superintelligenz, da die damit verbundenen Risiken derzeit nicht beherrschbar sind.

Das Statement wurde von über 125.000 Personen weltweit unterzeichnet. Zu den prominenten Unterstützern zählen führende, international anerkannte KI-Forscher wie Yoshua Bengio und Geoffrey Hinton, die als "Paten der KI" gelten. Diese Experten warnen öffentlich vor einem zweistelligen prozentualen Risiko des Aussterbens der Menschheit durch unkontrollierte Superintelligenz.

Angesichts dieser existenziellen Bedrohung argumentieren die Unterzeichner, dass eine internationale Verhandlung und ein bindendes Abkommen notwendig sind, um die Forschung zu kontrollieren.

“Banning powerful AI systems (say beyond the abilities of GPT-4) that are given autonomy and agency would be a good start.”

– Yoshua Bengio, meistzitierter lebender Wissenschaftler

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die EU ist mit dem AI Act weltweit Vorreiter, da wir damit ein Regelwerk geschaffen haben, das nach einem risikobasierten Ansatz zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit führt, da es ein umfassendes Regelwerk für KI beinhaltet. Unter diesen Ansatz fallen Verbotene KI-Systeme oder Hochrisiko-Systeme, die besonderen Anforderungen gerecht werden müssen. Als SPD-Bundestagsfraktion stehen wir ganz klar hinter diesem EU-AI-Act und unterstützen diesen Vorstoß, denn Schutzstandards dürfen nicht abgesenkt werden.

Der AI Act schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen. Ebenso muss der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein. Gleichzeitig brauchen Wissenschaft und Wirtschaft Freiraum für Innovationen. Der AI Act verfolgt hier einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Das heißt, je höher das Risiko bei der Anwendung eingeschätzt wird, desto strenger sind auch die Vorgaben.

Ein inakzeptables Risiko stellen zum Beispiel KI-Systeme dar, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen und sie so zu manipulieren. Für sie gilt ein Verbot, genauso wie für KI-basiertes „Social Scoring“, also die Vergabe von Punkten nach erwünschtem Verhalten.

Es gibt außerdem eine Transparenzpflicht. Das heißt, künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte (Audios, Bilder, Videos) müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Hochriskante KI-Systeme – zum Beispiel in den Bereichen kritische Infrastruktur, Beschäftigung sowie Gesundheits- oder Bankenwesen – müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um für den EU-Markt zugelassen zu werden. Für Anwendungen mit einem geringen Risiko gelten lediglich eingegrenzte Transparenz- und Informationspflichten.

Das Bundeskabinett hat im Februar bereits den Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass der Standort Deutschland die Chancen Künstlicher Intelligenz voll ausschöpfen kann, aber gleichzeitig auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.

Der Gesetzentwurf legt fest, welche nationalen Behörden des Bundes und der Länder für die Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen zuständig sind. Er regelt deren Zusammenarbeit und schafft klare Ansprechpartner für Unternehmen. Dabei wird auf bestehende Strukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen 

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