Hakan Demir
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Frage von Katharina G. •

Ist die Einbürgerung möglich wenn die Ehefrau Bürgergeld bezieht?

Ist die Einbürgerung des Ehemannes möglich, wenn dieser vollzeit berufstätig ist, die Ehefrau aber nach dem Abschluss des Studiums für den Übergang in den Beruf ca. 3 Monate Bürgergeld bezieht? In dem Haushalt leben zudem 2 Kinder (2 und 5 Jahre).

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Grundsätzlich ist es seit der letzten Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes während der Ampel-Regierung so, dass für die Anspruchseinbürgerung Antragstellende und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Bürgergeld auskommen können müssen. Es gibt allerdings für Ihren Fall eine wichtige Ausnahme: wenn der Antragsteller, also in diesem Fall Ihr Ehemann, Vollzeit arbeitet und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate getan hat, ist die Einbürgerung möglich. Dass in der Familie Sozialleistungen bezogen werden, ist dann unerheblich.

Ich halte diese Regelung auch für richtig. Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns nicht ausreichend verdienen, um alle Angehörigen mitversorgen zu können, sollten auf keinen Fall von der Einbürgerung ausgeschlossen sein. 

Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ 

Mit freundlichen Grüßen

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