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Antwort von Eckhard Pols
CDU
• 09.09.2021

Daher soll zukünftig die Hospitalisierungsrate als neuer entscheidender Maßstab für die Covid-19-Beschränkungen im Infektionsschutzgesetz dienen. Somit steht der jeweilige Inzidenzwert, auf welchen Sie sich in Ihrer Frage beziehen, als Maßstab nicht mehr im direkten Zusammenhang mit der Einschränkung von Festen und Veranstaltungen.

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