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Antwort 10.09.2024 von Doris Ahnen SPD

Es ist geplant, spätestens im Oktober 2024 die auf der Grundlage von valideren Daten berechneten Hebesätze (die aber immer noch letztlich nur Schätzungen sein werden) zu veröffentlichen.

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Antwort 12.07.2024 von Doris Ahnen SPD

Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.

Frage von Werner B. • 06.06.2024
Wann kommt das Aus für die Wiederkehrenden Beiträge?
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Antwort 04.07.2024 von Doris Ahnen SPD

Die Abschaffung würde eine Belastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land bedeuten, da auch in Zukunft hohe Summen in den Straßenausbau investiert werden müssen, und ist damit am Ende nichts anderes als eine Umverteilung.

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Antwort ausstehend von Doris Ahnen SPD
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Antwort 22.01.2024 von Doris Ahnen SPD

der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt