
(...) Und zum Fluglärm sei gesagt: Eine Lärmverschiebung über weit weniger dicht besiedeltes Gebiet mit all den weiteren auch im Gutachten diskutierten lärmmindernden Möglichkeiten hat nach meiner Auffassung nichts mit Augenwischerei zu tun; vielmehr sind wir gegenüber den stark vom noch zunehmenden Fluglärm betroffenen Mainzerinnen und Mainzern hierzu verpflichtet. (...)