
das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat in Abstimmung mit ebenfalls betroffenen Bundesländern und dem Bundesministerium der Finanzen unmittelbar nach den Unwetterereignissen im Juli 2021 zahlreiche steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Unterstützung der Betroffenen gewährt.