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Doris Ahnen
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Frage von Andreas K. •

Hat RLP Vorkehrungen getroffen um bei konkretisierender Rechtssprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation, die den Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers einschränken könnte, zu reagieren?

Sehr geehrte Frau Ahnen,

vielen Dank für die Antwort auf meine Frage zum Leistungsprinzip im Bezug auf die Besoldungssystematik in RLP.

Aus Sicht der Landesregierung mag das Maßnahmenpaket im LBVAnpG 2022 insb. aus fiskalischer Sicht rechtssicher und zukunftsorientiert sein.
Aus Sicht vieler Beamter ist es aber das Gegenteil und macht den öffentlichen Dienst immer unattraktiver. Verwaltungsexperten wie Ulrich Battis sehen sogar eine Rechtsstaatsgefährdung und einen länderübergreifenden Verfassungsbruch (https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/).

Welches Bild würde es auf die Landesregierung werfen, die ihrem politischen Gegner Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit vorwirft, sollte das BVerfG urteilen, dass die Besoldungsgesetze über viele Jahre nicht verfassungsgemäß waren, obwohl klare Prüfkriterien existieren.

Die zahlreichen Besoldungswidersprüche der letzten Jahren stehen sinnbildlich für den Unmut innerhalb der Beamtenschaft.

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