Wie möchten Sie die Wartezeit für Facharzttermine unter dem GKV-Spargesetz verkürzen?
Sehr geehrter Herr Haase,
Sie haben für das GKV-Spargesetz gestimmt und versprochen, dass Sie sich für kürzere Wartezeiten bei Fachärzten in unserer Region einsetzen.
Was ist Ihr konkreter Plan für 2027?
Schon jetzt ist es bei uns im Kreis unmöglich einen Termin bei einem Hautarzt zu machen, jetzt wird das Budget der Ärzte in nahezu allen Bereichen gekürzt. Wer soll das auffangen?
Versuchen Sie mit einem Kind einen Kinderarzt in der Nähe zu finden oder gar einen Gynäkologen für die Vorsorge in der Schwangerschaft: schon jetzt ein riesiger Kraftakt. Wie soll das einfacher werden, wenn jetzt sogar U-Untersuchungen und Impfungen, Krebsvorsorge ect budgetiert wird?
Lasse ich dann die U-Untersuchung ausfallen? Weil mein Arzt dafür kein Budget mehr hat?
Es muss gespart werden, ja das weiß nahezu jede Familie aus eigener Erfahrung. Aber wieso wird nur bei den Kleinen und Kranken gespart? Und nicht bei denen, die es sich leisten könnten, wie Abgeordnete im Bundestag?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen angesprochenen langen Wartezeiten bei Fachärzten sind Realität, das ist mir bewusst. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist in erster Linie eine Finanzierungsreform und kann diese strukturellen Probleme allein nicht lösen. Dafür ist eine Verzahnung der bereits angestoßenen Vorhaben mit weiteren Reformen notwendig, wie ich in meiner letzten Antwort an Sie hier über Abgeordnetenwatch geschildert habe.
Die Wartezeit auf einen Facharzttermin lässt sich nicht allein durch zusätzliche gesetzliche Vorgaben verkürzen. Die zentrale Steuerung und Bedarfsplanung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung: Sie verteilt die Arztsitze in einer Region und muss im Rahmen ihrer Sicherstellungsverantwortung eine ausreichende, wohnortnahe und gleichmäßige ambulante Versorgung gewährleisten und Fehlversorgungen vermeiden.
Entscheidend ist, dass vorhandene Arztkapazitäten besser genutzt und Versorgungsengpässe gezielt behoben werden. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht dazu führen, dass notwendige Behandlungen weiter aufgeschoben werden. Einsparungen müssen deshalb mit einer verlässlichen Versorgung und kürzeren Wartezeiten vereinbar sein. Meine Zustimmung war eine Abwägung: Die zusätzlichen Belastungen sind spürbar, ein Verzicht auf Maßnahmen hätte aber voraussichtlich noch stärkere und dauerhafte Beitragserhöhungen zur Folge gehabt. Eine solide Finanzierung der GKV ist aus meiner Sicht eine notwendige Voraussetzung dafür, eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung dauerhaft zu sichern.
Bzgl. der Reformen setze ich mich im Rahmen der parlamentarischen Arbeit in Berlin und im Rahmen von Gesprächen vor Ort auch 2027 für die Vereinbarkeit einer soliden Finanzierung und einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung bei uns im ländlichen Raum ein.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haase

