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Christian Haase
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Frage von Sebastian G. •

Gilt Ihre Aussage konkret auch dafür, dass Jens Spahn bei Beratungen und Abstimmungen zur Maskenbeschaffung und ihren Folgekosten nicht mitwirkt, oder nur für seine Zuständigkeit?

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.09.2026 auf meine vorherige Frage. Sie schreiben, ehemalige Regierungsmitglieder würden nicht in den Bereichen eingesetzt, für die sie zuvor Verantwortung getragen haben. Das ist eine wichtige Klarstellung.

Meine ursprüngliche Frage zielte jedoch nicht nur auf interne Zuständigkeiten oder Berichterstattung, sondern auch auf die tatsächliche Mitwirkung an Beratungen und Abstimmungen des Haushaltsausschusses.

Deshalb möchte ich konkret nachfragen, ob Herr Spahn bei Vorgängen zur Maskenbeschaffung, daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten und finanziellen Folgekosten auch nicht an Beratungen oder Abstimmungen mitwirken wird.

Quelle: Ihre Antwort auf abgeordnetenwatch vom 11.09.2026.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

Jens Spahn ist ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses und wird als solches selbstverständlich auch an Abstimmungen teilnehmen. Darüber hinaus ist es nicht die Aufgabe des Haushaltsausschusses über Rechtsstreitigkeiten oder daraus ggf. resultierende Folgekosten abzustimmen. Dafür sind in Deutschland Gerichte zuständig (Gewaltenteilung).

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase

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