
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht nur wegen der strikten Gewaltenteilung, sondern auch aus Respekt vor der Arbeit der Gerichte, das von Ihnen zitierte Urteil des LG Braunschweig weder kommentieren noch werten werde
Tobias Koch
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht nur wegen der strikten Gewaltenteilung, sondern auch aus Respekt vor der Arbeit der Gerichte, das von Ihnen zitierte Urteil des LG Braunschweig weder kommentieren noch werten werde
Die Diskussion über eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geführt werden.
Ich halte diese Maßnahmen juristisch für vertretbar und inhaltlich für geboten.
Ich stehe hinter Friedrich Merz und seinem Vorgehen. Für das Abstimmungsverhalten der CDU ist nur die eigene Überzeugung ausschlaggebend.
Ich habe dem Antrag zugestimmt, da ich ihn inhaltlich für richtig halte. Mein Abstimmungsverhalten richtet sich nicht danach, ob die AfD zustimmt oder nicht.
Ein Parteiverbotsverfahren sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt kritisch und plädiere daher aktuell weiterhin für die politische Auseinandersetzung.