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Carsten Müller
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Frage von Olga K. •

Was tun Sie gegen die pauschale Kürzung von Psychotherapiehonorare im 4,5%? Wie stärken Sie die Position psychisch kranker Menschen in unserem Gesundheitssystem?

Als psychologische Psychotherapeutin mit hälftigem Versorgungsauftrag in Braunschweig möchte ich meine große Sorge über den Beschluss des Bewertungsausschusses ausdrücken, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken.

Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung ist sehr hoch. Viele Patient*innen warten bereits lange auf einen Therapieplatz; in meiner Praxis beträgt die Wartezeit etwa ein Jahr. Gleichzeitig sind die Praxiskosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen, etwa für Miete und Energie, während die Inflation seit 2022 zusätzlich belastet. Eine Honorarsenkung bedeutet daher einen realen Einkommensverlust und erschwert eine stabile Praxisführung.

Ich befürchte, dass sich dadurch die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter verschlechtert und auch die ambulante Weiterbildung angehender Fachpsychotherapeut*innen gefährdet wird.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für eine erneute Prüfung dieser Entscheidung einsetzen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sowie die von Ihnen geschilderten Eindrücke aus Ihrer Tätigkeit als niedergelassene Psychotherapeutin.

Gerne erläutere ich einige Hintergründe zur Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt, sondern auf Grundlage gesetzlicher Regelungen im sogenannten Bewertungsausschuss zwischen den Selbstverwaltungspartnern, insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.

Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist die Erhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich für das Jahr 2023. Auf dieser Basis hat der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner Sitzung am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig wurden Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten erhöht. Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt.

Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.

Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen. Die aktuell besonders angesprochenen strukturellen Herausforderungen, vor allem im Hinblick auf Ausbildung, Vergütung sowie Versorgungslage, werden gemeinsam mit den Positionierungen der Fachverbände und Praxis in die gesundheitspolitischen Beratungen einbezogen.

Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre wichtige Arbeit in der Versorgung.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
 

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