Warum empfehlen Sie die Ablehnung der Anträge, Schwarzfahren nun als Ordnungswidrigkeit zu behandeln? Die Ersatzfreiheitsstrafe für arme Menschen kostet den Staat Millionen.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zunächst einmal möchte ich vorausstellen, dass der Rechtsstaat keine Frage der Kosten ist. Straftaten werden verfolgt wegen Ihres Unrechtsgehalts und unabhängig von den dafür entstehenden Kosten. Bei der Unterbringung schwerer Straftäter in Justizvollzugsanstalten käme niemand auf die Idee, hier von einer Haftstrafe aus Kostengründen abzusehen.
Ich halte wiederholtes Schwarzfahren nicht für eine Lappalie, sondern für egoistisch und unsozial. Im Übrigen würde eine Umstellung von Straftat auf Ordnungswidrigkeit die Gerichte keineswegs entlasten. Und auch hier würde sich die Frage stellen: Was sind die Konsequenzen, wenn die Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit nicht gezahlt wird?
Wiederholtes Schwarzfahren ist eine Straftat, die wir wie jede andere Straftat konsequent verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

