
In der öffentlichen Anhörung zu den beiden Gesetzesentwürfen im Februar dieses Jahres waren sich die Sachverständigen einig, dass die Aufnahme der Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht die Stromerzeugung zu begrüßen ist.